Reparaturnetzwerk Wien
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Ein Projekt von DIE UMWELTBERATUNG Wien

EU Recht auf Reparatur: Ein guter Schritt in die richtige Richtung

Die EU-Institutionen haben sich auf neue Regeln zur Förderung von Reparaturen geeinigt. Diese sind ein beachtenswerter Erfolg für die Reparaturbewegung. Wir dürfen  auf langlebigere und reparierbare Produkte hoffen - zumindest in einigen Produktkategorien.

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Matthias Eckkrammer, DIE UMWELTBERATUNG

Es gibt Licht...

Das EU-Parlament konnte sich in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten mit seiner Forderung durchsetzen, dass Hersteller Ersatzteile zu vernünftigen Preisen zur Verfügung stellen müssen. Der oftmals hohe Preis im Verhältnis zum Neukauf ist das größte Reparaturhindernis. Eine Regelung von Ersatzeilpreisen ist ein wichtiger Schritt, um einen freien Reparaturmarkt zu schaffen und Konsument*innen den Zugang zu erschwinglichen Reparaturen zu ermöglichen.

Als positiv zu werten ist auch das beschlossene Verbot von Software- und Hardware-Praktiken, welche mit Software-Tricks die Verwendung von Ersatzteilen erschweren (Part pairing). Hier kommt es allerdings auf die genaue Formulierung im Gesetzestext an, die hoffentlich keine Schlupflöcher zulässt.

...und Schatten

Ein Wermutstropfen: Die neue Richtlinie soll zunächst nur für neun Produktkategorien wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke gelten. Damit bleiben viele potenziell problematische Produkte wie Laptops, Spielzeuge oder kleinere Haushaltsgeräte unreguliert.

Als Reparaturnetzwerk fordern wir daher eine umfassendere Gesetzgebung zum Recht auf Reparatur, die im Rahmen der nächsten Mandatsperiode der EU weitere Produktkategorien abdeckt. Bedauerlicherweise setzt das aktuelle Gesetz auch keine Schritte für einen breiteren Zugang zu  Reparaturinformationen und Ersatzteilen.

Mehr Transparenz

Der Gesetzestext sieht darüber hinaus Online-Plattformen vor,  auf der Reparaturangebote in den Mitgliedstaaten sowie einheitliche Kostenvoranschläge aufgeführt werden, was die Sichtbarkeit von Reparatur und die Transparenz ihrer Kosten erhöhen soll.

EU-Gesetzgeber ermutigen die Mitgliedstaaten außerdem, dem österreichischen Beispiel zu folgen und Reparaturförderungen und -gutscheine einzuführen.

Weitere Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments

Position von "Right to Repair Europe"

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