EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur in Arbeit
Die EU-Kommission hat aktuell einen Entwurf für eine Richtlinie erarbeitet, die Förderungsmaßnahmen für Reparatur vorschreiben soll. Leider ist der Vorschlag in seiner derzeitigen Form nicht ausreichend, um das Reparieren von allen Seiten zu unterstützen und ein Recht auf Reparatur durchzusetzen.
Kerninhalte der Richtlinie
Der Vorschlag der EU-Kommission umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- europäisches Formular für Reparaturinformationen: Dieses Formular muss von Reparaturbetrieben ihren Kunden zur Verfügung gestellt werden . Dabei sollen neben dem Preis auch die Dauer der Reparatur, die Art des Mangels und die Art der Reparatur sowie eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Ersatzgeräte, Montage, etc.) schriftlich angeführt werden.
- Verpflichtung zur Reparatur: Diese Verpflichtung bedeutet unter anderem, dass unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen erhalten müssen. Der Anwendungsbereich ist allerdings auf solche Produktgruppen eingeschränkt, für die bereits den Ökodesign-Anforderungen für Reparierbarkeit unterliegen.
- Online-Plattform für Reparaturen: Eine solche Plattform soll in den Mitgliedstaaten verpflichtend vorgeschrieben werden. Diese muss Suchfunktionen enthalten und das Europäische Formular für Reparaturinformationen soll über die Plattform angefordert werden können.
- Reparaturverpfichtung während Garantiezeit: Handelsunternehmen sollen während der Garantiezeit zur Reparatur verpflichtet sein, wenn die Kosten für die Reparatur geringer oder gleich hoch sind wie der Ersatz des kaputten Gerätes durch ein neues Gerät.
Wie können die Vorschläge beurteilt werden?
Ein wesentliches Hindernis für Reparatur ist die vielfach fehlende Reparierbarkeit von Produkten. Der Entwurf spricht dieses Problem zwar an, die Wirksamkeit ist aber durch den engen Anwendungsbereich auf Produktgruppen, die bereits von der Ökodesign-Richtlinie erfasst sind, stark eingeschränkt. Das Reparaturnetzwerk fordert von den zuständigen Insitutionen Änderugen in diesem Richtlinienentwurf, unter anderem:
- Es sollten alle Konsumgüter von der "Verpflichtung zur Reparatur" erfasst sein.
- Es muss für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller und unabhängige Werkstätten gesorgt werden. Dazu gehört, dass nicht nur Vertragswerkstätten, sondern auch unabhängige Reparateur*innen Zugang zu Ersatzteilen erhalten, und zwar zu einem angemessenen und nicht diskriminierenden Preis. Herstellerfirmen sollten uneingeschränkten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren und Software-Updates für einen angemessenen Zeitraum bereitstellen.
- Hardware- oder Softwaretechniken, welche die unabhängige Reparatur oder das Refurbishment eines Produkts einschränken könnten (z.B. Part Pairing), müssen verboten werden.
Finanzielle Förderung
Ein anderes wesentliches Hindernis für Reparatur ist der Preis. Diese Problem wird in der Richtlinie gar nicht angesprochen. Das Reparaturnetzwerk fordert die Einführung eines europaweiten Systems einer Reparatur-Förderung. In Österreich wird ein solches System bereits erfolgreiche umgesetzt: der Reparaturbonus. So wie es in Europa z.B. eine Förderung der Landwirtschaft gibt, sollte auch ein Modell für die Förderung von Reparaturen eingeführt werden.
Formular für Reparaturinformationen: unnötige Bürokratie vermeiden!
Die Einführung eines europäischen Formulars für Reparaturinformationen ist ambivalent zu beurteilen. Grundsätzlich ist Transparenz bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen wichtig. Das Kernproblem ist aber, dass es zu wenige Reparaturbetriebe gibt, um Kund*innen Auswahlmöglichkeiten bieten zu können. Es müssten also zuerst Maßnahmen getroffen werden, die das Geschäftsmodell der Reparatur attraktiver machen, damit die Anzahl der Betriebe steigt. Bei einer Einführung eines europäischen Formulars für Reparaturinformationen müsste jedenfalls sichergestellt sein, dass das Verfahren sowohl für Verbraucher*innen als auch für die Werkstätten einfach umsetzbar ist und keinen Mehraufwand bedeutet. Ein Mehraufwand würde die Kosten der Reparatur erhöhen und somit die Zahl der Reparaturen senken.
Online-Plattform für Reparaturen: auf Bewährtem aufbauen!
Es ist begrüßenswert, das Informationsangebot über Reparaturmöglichkeiten zu verbessern. Die vorgeschlagene Plattform kann jedoch nur einen Mehrwert bieten, wenn Verbraucher*innen von ihrer Existenz wissen. Händler*innen sollten deshalb an der Verkaufsstelle und in der Werbung auf die Plattform hinweisen müssen. Zusätzlich sind Marketing-Maßnahmen zu finanzieren.
In manchen Mitgliedsstaaten existieren bereits gut funktionierende Reparatur-Plattformen und -Netzwerke. Das Reparaturnetzwerk Wien ist dafür ein gutes Beispiel. Diese bereits funktionierenden Strukturen dürfen durch die neue Regelung keinesfalls in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern sie sollten gefördert werden.