Neue EU-Umwelt–Vorschriften für Smartphones und Tablets: Was kann man erwarten?
Im November 2022 haben sich die Europäische Kommission und Vertreter*innen der Mitgliedstaaten auf neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets geeinigt. Die Ergebnisse beinhalten wichtige Regeln für die Langlebigkeit und Reparierbarkeit, gehen aber in einigen Punkten nicht weit genug.
Was ist neu?
Die beschlossenen Regeln sollen die Umweltauswirkungen von Smartphones und Tablets verringern. Sie werden Haltbarkeitsanforderungen und Regelungen beinhalten, welche die Langlebigkeit und Reparierbarkeit dieser Geräte zu verbessern sollen.
In Bezug auf die Langlebigkeit müssen Smartphones mindestens 45 Stürze aus 1 Meter Höhe überstehen, und Akkus müssen nach 800 Ladezyklen mindestens 80 % ihrer Kapazität behalten.
In Bezug auf die Reparierbarkeit müssen Hersteller in Zukunft professionellen Reparaturwerkstätten und Endverbrauchern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen und Ersatzteilen gewähren, und zwar für mindestens 7 Jahre nachdem das Produkt vom Markt genommen wurde. Auch Software-Updates müssen für mindestens 5 Jahre nach dem Ausscheiden eines Produktes vom Markt zur Verfügung gestellt werden.
Nicht alle Schlupflöcher beseitigt
Vertreter*innen der Europäischen Kampagne für ein Recht auf Reparatur, der auch das Reparaturnetzwerk Wien angehört, kritisieren das Ergebnis in mehreren Punkten. Als besonders enttäuschend wird der Wegfall der Herstellerpflicht zur Anzeige und Einhaltung eines Höchstpreises für Ersatzteile bewertet. So können Hersteller Reparaturen verhindern, indem sie eine Reparatur aufgrund der hohen Ersatzteilkosten unwirtschaftlich machen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass „part pairing“ nicht verhindert wird. Einige Teile erhalten dabei eine eindeutige Seriennummer, die mithilfe einer Software mit einem anderen Teil des Geräts gekoppelt wird. Wenn man einen dieser Teile während einer Reparatur austauscht, wird der neue Teil mit einer anderen Seriennummer nicht akzeptiert (siehe dazu eigener Artikel). Wenn nach Inkrafttreten der Verordnung eines dieser Teile ersetzt werden muss, muss der unabhängige Reparateur den Hersteller benachrichtigen und eine Reparaturgenehmigung beantragen. Dies schränkt die Möglichkeiten von unabhängigen Werkstätten ein und verteuert Reparaturen.
Auswirkungen wohl erst 2025 spürbar
Die Regelungen werden erst 21 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam, das bedeutet bis mindestens bis Ende 2024. Doch auch bis zum Inkrafttreten vergeht noch Zeit: Der Text wird dem Rat der EU für eine dreimonatige Prüfung übermittelt. Diese beiden Institutionen werden keine Änderungen des Vorschlags vorlegen, sie können ihn nur bestätigen oder ablehnen. Nach der Validierung werden die Ökodesign-Anforderungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später – voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 – in Kraft.
Zum Weiterlesen: Artikel von Right to Repair