Reparaturbonus: Förderung vorübergehend ausgesetzt
Nach Betrugsverdachtsfällen wird der österreichweite Reparaturbonus vorübergehend eingestellt. Der Neustart mit verschärftem Sicherheitsnetz soll ab dem 25. September 2023 erfolgen.
Seit dem Start der Aktion im April 2022 hat der Reparaturbonus für Elektrogeräte viel bewirkt. Österreichweit wurden die Gutscheine für geförderte Reparaturen von rund 3.500 Betrieben angenommen. Insgesamt gab es rund 670.000 Einreichungen für den Reparaturbonus. Ein durchschlagender Erfolg!
Nun wurde die Förderung vorübergehend eingestellt, da 56 Betriebe identifiziert wurden, gegen die sich der Verdacht auf Betrug erhärtet hat. Die Sicherheitsvorkehrungen, um Betrugsfälle zu vermeiden, werden nun verstärkt. Auf der Förderinformationswebseite www.reparaturbonus.at können derzeit keine neuen Gutscheine mehr erstellt und heruntergeladen werden.
Bons, die vor dem 2. Juli 2023 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das jeweilige Gültigkeitsende ist auf ihnen ersichtlich. Diese Bons können unverändert bei den bestehenden Partnerbetrieben eingelöst werden.
Reparieren spart Geld – auch ohne Reparaturbonus
International Studien belegen, dass man sich Geld spart, wenn man qualitativ hochwertige Produkte kauft, diese länger nutzt und im Fall des Falles reparieren lässt. Daher gilt auch über den Sommer: Kontaktieren Sie Ihren Reparaturbetrieb, wenn etwas kaputt wird!
Wie wird es ab 25. September weitergehen?
Ab 25. September 2023 können wieder wie bisher Bons auf reparaturbonus.at erstellt und heruntergeladen werden. Zusätzlich wird dabei die Kontonummer (IBAN) anzugeben sein. Die Kund*innen übergeben den Bon wie gewohnt im Reparaturbetrieb, begleichen jedoch die gesamte Rechnungssumme. Nach der Antragsstellung durch den Betrieb wird die Förderung direkt an die Kund*innen überwiesen. Die Bons selbst bleiben anonym, sodass der Partnerbetrieb auch weiterhin nicht auf die persönlichen Daten der Kund*innen zugreifen kann.
Nachträgliches Einreichen bestehender Reparaturaufträge möglich
Reparaturen, die vor dem 2. Juli in Auftrag gegeben wurden, können – sofern noch kein Reparaturbonus eingelöst wurde - ab dem 25. September 2023 nachträglich eingereicht werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der durchführende Reparaturbetrieb ab dem 25.September wieder als Reparaturbonus-Partner gelistet ist. Zuvor müssen betroffene Kunde*innen aber den Gesamtbetrag der Rechnung für die Reparatur bezahlen. Wenn die Kund*innen ab dem 25.September einen Reparaturbon erstellen und dem Partnerbetrieb übergeben, wird die Fördersumme direkt auf das Bankkonto des*der Kund*in überwiesen.
Partnerbetriebe werden wieder auf www.reparaturnetzwerk.at ersichtlich sein
Bei welchen Betrieben des Reparaturnetzwerks der Reparaturbonus eingelöst werden kann, wird ab der Wiederaufnahme der Förderung wieder auf unserer Website ersichtlich sein.