Die neue Geräte-Retter-Prämie startet am 12. Jänner 2025
Das Nachfolgemodell des Reparaturbonus startet ab dem 12. Jänner 2026. Die Förderkriterien wurden angepasst, die Gerätekategorien reduziert und die maximale Förderhöhe je Bon mit 130 Euro begrenzt. Der bereits bekannte Ablauf bleibt grundsätzlich gleich.
e.schwarzlmueller "die umweltberatung"
Wie funktioniert die Geräte-Retter-Prämie?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Geräte-Retter-Prämie für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten einlösen. Gefördert werden Kostenvoranschläge und die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Höhe der Förderung:
- 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung – maximal 130 Euro Förderung
- 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro Förderung
Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden.
Kunden*innen müssen den Bon beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.
Welche Reparaturen werden gefördert?
Gefördert werden die Reparatur und der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das umfasst Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, Elektrokleigeräte wie Kaffemaschinen oder Mixer, aber auch Lampen, Nähmaschinen Elektro-Werkzeuge, Computer, Laptops, Bildschirme, Bürokleingeräte, Hi-Fi- und TV-Geräte. Nicht mehr gefördert werden (im Gegensatz zum Vorgängermodell Reparaturbonus): E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys, sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.
Welche Geräte genau von der Förderung umfasst sind, kann der Geräteliste entnommen werden.
Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie beantragen?
Die Geräte-Retter-Prämie kann erst ab dem 12. Jänner 2026 beantragt werden. Um die Förderung nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website der Geräte-Retter-Prämie registrieren und einen Bon beantragen:.
Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie einlösen?
Die Förderung kann österreichweit bei jenen Betrieben eingelöst werden, die sich für diese Förderaktion registriert haben. Auch viele Betriebe im Reparaturnetzwerk nehmen den Reparaturbonus an.
- Bei welchen Reparaturnetzwerksbetrieben Sie den Reparaturbonus einlösen können, werden wir demnächst bekannt geben.
- Alle Betriebe, die österreichweit an der Aktion teilnehmen, werden spätestens am 12. Jänner 2026 auf der Website des Reparaturbonus gelistet: www.geräte-retter-prämie.at