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EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur: Änderungen für Konsument*innen


Die EU hat eine Richtlinie für ein europäisches Recht auf Reparatur verabschiedet. Einige der Regeln treten mit 31. Juli 2026 in Kraft. Wir stellen vor, auf welche Änderungen sich Konsument*innen einstellen können.

Erdball

Die EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 soll es für Verbraucher attraktiver und einfacher machen, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie durch Neuanschaffungen zu ersetzen. Die gesetzliche Regelung zielt auf Umweltschutz ab und die Reduktion von Elektroschrott ab.

Die Richtlinie beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen, von denen einige bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wir erklären, welche Änderungen in Österreich ab diesem Zeitpunkt gelten.

Zentrale Neuerungen der Richtlinie

Wie sind diese Regelungen zu bewerten?

Grundsätzlich sind die Neuerungen aus Sicht der Reparatur zu begrüßen. Leider gelten nicht alle Regelungen gleichermaßen für alle Produkte. Insbesondere viele Elektrokleingeräte sind von den Regelungen nicht erfasst. Aber auch die nicht näher definierten „fairen Ersatzteilpreise“ erzeugen Unklarheit.

Die Umsetzung wird zeigen, wie gut sich die Hersteller an die Regeln halten.  Die Stärkung der Marktaufsicht und die Rolle und Verantwortlichkeiten von Online-Marktplätzen, über die Produkte aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, spielen dafür eine wichtige Rolle.

Hier kann die EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799) nachgelesen werden.

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