EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur: Änderungen für Konsument*innen
Die EU hat eine Richtlinie für ein europäisches Recht auf Reparatur verabschiedet. Einige der Regeln treten mit 31. Juli 2026 in Kraft. Wir stellen vor, auf welche Änderungen sich Konsument*innen einstellen können.
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Die EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 soll es für Verbraucher attraktiver und einfacher machen, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie durch Neuanschaffungen zu ersetzen. Die gesetzliche Regelung zielt auf Umweltschutz ab und die Reduktion von Elektroschrott ab.
Die Richtlinie beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen, von denen einige bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wir erklären, welche Änderungen in Österreich ab diesem Zeitpunkt gelten.
Zentrale Neuerungen der Richtlinie
- Reparierbarkeit als Qualitätskriterium: Produkte gelten als mangelhaft, wenn sie gesetzliche Reparierbarkeitsanforderungen (z. B. Ersatzteile, Anleitungen) nicht erfüllen. Dies betrifft Elektrogeräte, die von der Ökodesign-Verordnung erfasst sind, wie z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Kühlschränke. Entspricht das Gerät nicht den Anforderungen können Konsumentinnen ihre Gewährleistungsrechte (z.B. Preisminderung oder Rücktritt vom Kauf) geltend machen.
- Längere Gewährleistung: Tritt an einem Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Schaden auf, und entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur statt Ersatz, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um 12 Monate. Händler müssen über diese Option informieren. Diese Regel gilt für alle Produkte, also alle Elektrogeräte ebenso wie Fahrräder oder Möbel.
- Reparaturpflicht der Hersteller: Auch nach der Gewährleistung müssen Hersteller Produkte, die von der Ökodesign-Verordnung erfasst sind, reparieren, sofern dies möglich ist. Die Preise müssen angemessen bleiben.
- Faire Ersatzteilpreise: Hohe Kosten sollen Reparaturen nicht unattraktiv machen. Leider ist die Angemessenheit der Ersatzteilpreise in der Richtlinie nicht näher definiert.
- Keine Verhinderung der Reparatur: Hersteller dürfen unabhängige Reparaturbetriebe nicht durch Software- oder Hardwareeinschränkungen an der Reparatur behindern.
Wie sind diese Regelungen zu bewerten?
Grundsätzlich sind die Neuerungen aus Sicht der Reparatur zu begrüßen. Leider gelten nicht alle Regelungen gleichermaßen für alle Produkte. Insbesondere viele Elektrokleingeräte sind von den Regelungen nicht erfasst. Aber auch die nicht näher definierten „fairen Ersatzteilpreise“ erzeugen Unklarheit.
Die Umsetzung wird zeigen, wie gut sich die Hersteller an die Regeln halten. Die Stärkung der Marktaufsicht und die Rolle und Verantwortlichkeiten von Online-Marktplätzen, über die Produkte aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, spielen dafür eine wichtige Rolle.
Hier kann die EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799) nachgelesen werden.